DGUV-I 214-059 – Modul C

Das DGUV-I 214-059 – Modul C beinhaltet die Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen

Schulungsdauer von 2 Tagen / 16 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten

Im Modul C soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit Ausnahme des stückweisen Abtragens von Bäumen mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Wichtig ! Keine Ausbildung zum stückweisen Abtragen von Bäumen!

Lehrgangsinhalte sind:

  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb

Theoretische Lehrinhalte (1/2 Tag)

Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz von Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel

  • Auswahl geeigneter Motorsägen
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel
  • Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z.B. Handsägen, Abseilgeräte, Seile, Anschlagmittel)
  • Wahl der sicheren Arbeitsposition

Arbeitsschutz

Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger sowie Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten im Modul A

  • Gefährdungsbeurteilung (incl. Baumbeurteilung), Betriebsanweisung,
  • schriftlicher Arbeitsauftrag
  • Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
  • Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände, z.B. Fallbereich von Ästen..

Arbeitstechniken

  • Wahl der sicheren Arbeitsposition
  • Starten der Motorsäge
  • Schnitttechniken an Ästen und Kronenteilen
  • Absetzen von Ästen verschiedener Stärke
  • Abseiltechnik

Praktische Lehrinhalte (1 1/2Tag):

Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis

Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen

  • Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z.B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen
  • Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
  • Bereitstellung und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
  • Personaleinsatz, Verantwortung bei der Arbeitsdurchführung (Aufsichts- und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z.B. Funkgeräteeinsatz

 

Praktische Übungen

  • Schnittübungen in der Baumkrone (z.B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)
  • Einfache Abseiltechniken abgeschnittener Äste, ggf. als Vorführung

Wichtig !Teilnahmevoraussetzungen

  • Erfolgreich absolviertes Modul A – Grundlagen der Motorsägenarbeit
  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“
  • Befähigung im Sinne von §7 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ i.V. m. DGUV Regel 114-018 „Waldarbeiten“, körperliche u. geistige Eignung
  • auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle durch eine Prüfung durch die Forstschule ist erforderlich in der theoretischen und praktischen Ausbildung.

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